Allgemeine Geschäftsbedinungen
Soweit nicht anders in den folgend angeführten Punkten spezifiziert oder geregelt gelten im Allgemeinen die Bestimmungen und Bedingungen der:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS GASTGEWERBE 2022
Fassung vom 21.10.2022
AGBH2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise:
Alle Preise verstehen sich bei Speisen pro Person, bei Getränken pro Einheit (Flasche, Glas etc.) inkl. Mwst und
Service und sind ohne Abzug an das !Rechtsform!, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich
vereinbart wird.
2. Reservierung von Veranstaltungen/Seminaren:
Reservierungen müssen in schriftlicher Form (Fax oder Brief) mit Unterschrift, Firmenstempel und UID-Nummer
erfolgen. Änderungen der Bankettvereinbarung bedürfen der Schriftform. Gerichtstand ist Salzburg. Ohne
Unterschrift können wir keine Aufträge bearbeiten. Mit der Unterschrift werden unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt.
Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästezahl vom Kunden spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung
verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Falle verrechnet wird!
Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben, wird die Firma – !Rechtsform! - bei
Bekanntgabe durch den Kunden weniger als drei Tage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen
versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
3. Warenangebot:
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne
Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware
vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden
gewünschten Art und Weise verändern.
4. Verrechnung:
Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet. Getränke sofern nicht
gesondert vereinbart nach Verbrauch.
5. Anzahlung:
Bei Veranstaltungen (ab 10 Personen) ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme
bis 10 Tage vor der Veranstaltung an uns zu überweisen. Bei Großveranstaltungen behalten wir uns die Höhe der
Anzahlungssumme vor. Sollte die Anzahlungssumme nicht bis spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf
unserem Konto eingegangen sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltungsvereinbarung unsererseits - ohne
Ansprüche des Vertragspartners - zu lösen.
6. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung ist wie branchenüblich, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Bei
Nichteinhaltung werden Ihnen Verzugszinsen von 7%p.A. verrechnet.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung
zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen.
Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderungen herangezogen. Die Annahme
eines Neuauftrags erfolgt erst, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.
7. Rechnungsanschrift/Bankverbindung:
!Rechtsform!
8. Storno:
Sollten Sie aus unvorhergesehenen Gründen die Veranstaltung stornieren bitten wir Sie, uns dies schriftlich
spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. In diesem Falle entstehen keine Stornokosten. Für
eine Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der
gebuchten Leistungen außer bei Rahmenprogrammen, diese müssen zu 100% verrechnet werden. Bei Stornierung
bis 7 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 80% Stornogebühr.
Für Stornierungen zwischen 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn und dem Veranstaltungstag werden Ihnen 100% der
gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. STORNIERUNGEN KÖNNEN NUR IN SCHRIFTLICHER FORM
AKZEPTIERT WERDEN!
9. Haftung:
Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen
entsprechen und eine Montage muss mit dem Veranstaltungsleiter oder leitenden Mitarbeiter abgesprochen werden.
Für bei der Montage oder Demontage entstandene Schäden haftet der Veranstalter.
10. Anmeldung:
Als Veranstalter sind Sie selbst für allfällige behördliche Bewilligungen verantwortlich, im Falle von
Musikdarbietungen auch für die Anmeldung und Abrechnung bei der AKM.
11. Beanstandung:
Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner
Mitteilungspflicht nicht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig
während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
12. Nichterfüllung:
Streik, Feuer sowie schwerwiegende, die Leistung verhindernde Umstände außerhalb des !Rechtsform!, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen dieses, die Vereinbarung ohne
Schadensersatzpflicht in irgendeiner Form zu lösen.